AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen


1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leitungen und Angebote der Wolfgang Hardy GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die erstmalige Einbeziehung der Bedingungen richtet sich nach §§ 305, 305a BGB.

2. Begriffsbestimmungen

a)
Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB).
b) Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen und selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
c) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienste versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk- und Telemedien (§ 312 c Abs. 2 BGB).

3. Vertragsabschluss

a)
In Katalogen, Prospekten, Anzeigen und insbesondere dem Online-Shop der Wolfgang Hardy GmbH enthaltene Angaben und Angebote sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote ist die Wolfgang Hardy GmbH 30 Tage gebunden.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Wolfgang Hardy GmbH den vom Kunden erteilten annahmefähigen Auftrag bestätigt. Dies ist insbesondere bei telefonischen Kundendienstaufträgen der Fall. Sollte ausnahmsweise eine sofortige Annahme des Auftrages nicht möglich sein, so ist der Kunde an diesen für einen Zeitraum von drei Wochen gebunden.

Soweit es der Ausarbeitung eines Angebotes durch die Wolfgang Hardy GmbH bedarf, erfolgt ein Vertragsschluss mit der Bestätigung durch den Kunden. Dies gilt insbesondere bei Kaufverträgen für Kaffee- und Espressomaschinen.

c) Gerät der Kunde nach Vertragsschluss aber vor Abwicklung des Vertrages in Vermögensverfall, wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ist er aus sonstigen Gründen nicht in der Lage, die vertragliche Gegenleistung zu erbringen, so ist die Hardy GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d) Sofern Nebenabreden getroffen sind bzw. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages vorgenommen werden, bestätigt die Wolfgang Hardy GmbH diese in Textform. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die schriftliche Bestätigung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit.
e) Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

4. Preise/Preisänderungen

a)
Die Preise im Online-Shop der Wolfgang Hardy GmbH schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
b) Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung trägt der Kunde. Die Wolfgang Hardy GmbH ist berechtigt, die Lieferung per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
c) Soweit zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbaren und/oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als fünf Monate liegen, ist die Wolfgang Hardy GmbH berechtigt, die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Listenpreise zu berechnen. Liegen letztgenannte um mehr als 5% über dem zunächst vereinbarten Preis, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Liefertermine/Lieferfristen

a)
Liefertermine und Lieferfristen sind für die Wolfgang Hardy GmbH nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
b) Sollte die Wolfgang Hardy GmbH von ihr zugesagte Lieferfristen nicht einhalten, so kann der Kunde weitere Rechte, insbesondere Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz, nur nach schriftlicher Aufforderung zur Vertragserfüllung unter Setzung einer angemessenen Frist geltend machen. Diese Frist muss mindestens vier Wochen betragen. Der Fristlauf beginnt mit Eingang bei der Hardy GmbH.
c) Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung kann von uns als selbstständiges Geschäft abgewickelt werden und kann getrennt berechnet werden. Mit Beginn der vereinbarten Lieferfrist sind wir zur Lieferung berechtigt. Kann oder will der Besteller die Ware zu diesem Zeitpunkt nicht abnehmen, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern und zur sofortigen Zahlung zu berechnen. Sämtliche durch diese Maßnahmen anstehenden Mehrkosten können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Abrufaufträge müssen spätestens innerhalb von 3 Monaten, gerechnet ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir ohne Abruf zur Lieferung berechtigt. Nimmt der Besteller die Ware zum vereinbarten Liefertermin bzw. nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht ab oder kommt er den vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen nicht nach, sind wir berechtigt, die Lieferung abzulehnen und ohne weiteren Nachweis einen Schadensanspruch geltend zu machen. Bei Nichterfüllung des Auftrages durch den Auftraggeber gilt 25% der Auftragssumme als Schadensersatz vereinbart. Dieser Schadensersatz ist zur sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung weitergehender Schäden ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber wird im konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

6. Lieferung, Montage und Gefahrtragung

a)
Sofern nicht anders vereinbart, ist für Unternehmergeschäfte der Erfüllungsort für beiderseitige Leistungen D-56244 Leuterod.
b) Soweit eine Versendung der Ware vereinbart ist, kann die Wolfgang Hardy GmbH dies nach eigenem Ermessen bewerkstelligen. Dabei soll der für den Kunden möglichst günstigste Versandweg gewählt werden.
c) Die Wolfgang Hardy GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Lieferung in Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
d) Soweit eine Montage vereinbart ist, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass vor Ort alle Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten gegeben sind. Insbesondere müssen der Montageort frei zugänglich sowie kundenseits ein Wasser- und Stromanschluss vorhanden sein. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so hat der Kunde die hieraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.
e) Soweit eine Versendung vereinbart ist, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der vom Kunden bestellten Ware (spätestens) mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Wird der vorgesehene Versand auf Wunsch des Kunden zurückgestellt, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Abweichend hiervon gilt für den Verbrauchsgüterkauf, dass die Gefahr eines zufälligen Untergangs erst bei Eintreffen der Ware beim Verbraucher auf diesen übergeht.

7. Gewährleistung

a)
Für Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 433 bis 435, 437 sowie 439 bis 443 BGB. Bei einem Verkauf von Neuware an einen Verbraucher gilt die 24-monatige Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB. Soweit gebrauchte Ware an einen Verbraucher veräußert wird, verkürzt sich diese Frist auf 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit die Lieferung mangelhafter Ware zugleich eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Außerdem sind die in der nachfolgenden Ziffer 8 geregelten Schadenersatzansprüche hiervon ausgenommen. Zusätzlich bleibt § 479 BGB unberührt.
b) Bei Verkäufen an Unternehmer gelten abweichend allein die nachfolgenden Bestimmungen aa) bis ee).
aa) Lieferungen sind unverzüglich nach Erhalt vom Kunden bzw. dem vom Kunden bestimmten Empfänger zu untersuchen. Bei vorbehaltloser Übernahme der Ware durch den Kunden oder den Empfänger ist eine nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. Sonstige Mängel der Ware können – soweit sie erkennbar sind – nur innerhalb von acht Werktagen nach Eingang, sofern nicht direkt erkennbar sind, innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Entdeckung, gerügt werden. Mängelrügen haben in Textform (§ 126 b BGB) oder schriftlich zu erfolgen.
bb) Unbeschadet von Schadenersatzansprüchen des Kunden unter den Voraussetzungen der nachfolgenden Ziffer 8 leistet die Wolfgang Hardy GmbH für rechtzeitig gerügte Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich einschränken, zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Lieferung einwandfreier Ersatzware oder durch Nachbesserung der gelieferten Ware (Nacherfüllung). Die Wolfgang Hardy GmbH ist verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöht haben, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Die Lieferung von Ersatzware erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung für die ursprüngliche Ware. Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die Erstlieferung entstehen im Falle mangelhafter Ersatzlieferung daher keine Gewährleistungsrechte für die Ersatzware und wird die Gewährleistungsfrist nicht neu in Gang gesetzt.
cc) Im Falle einer Nacherfüllung ist der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlag berechtigt, den vereinbaren Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
dd) Im Falle einer Veräußerung neuer Waren an Unternehmer verkürzt sich die Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB auf 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung mangelhafter Ware eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Bei Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängel der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, die Wolfgang Hardy GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Die in der nachfolgenden Ziffer 8 geregelten Schadenersatzansprüche sind hiervon nicht betroffen.
ee) Die Bestimmungen einer in gesonderter vertraglicher Vereinbarung gewährten Garantie bleiben hiervon unberührt.

8. Haftung

a)
Die Haftung der Wolfgang Hardy GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Wolfgang Hardy GmbH nur bei Verlust des Lebens sowie Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von für die Erfüllung des Vertrages zweckwesentlichen Pflichten.
b) Sollte die Wolfgang Hardy GmbH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften, so ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei den in Rede stehenden Verträgen typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder später bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren; für Mangelfolgeschäden haftet die Wolfgang Hardy GmbH in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
c) Ist der Kunde Unternehmer, so wird auch eine Haftung für fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
d) Schadenersatzansprüche, welche von Gesetzes wegen kein Verschulden voraussetzen, bleiben von den vorstehenden Regelungen in a) und b) unberührt.

9. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

a)
Zahlungen können mit befreiender Wirkung unmittelbar an die Wolfgang Hardy GmbH oder auf ein von ihr angegebenes Bank- oder Postgirokonto erfolgen.
b) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Wolfgang Hardy GmbH direkt nach Eingang der Waren bzw. mit Übermittlung der diesbezüglichen Rechnung fällig und zahlbar.
c) Die Wolfgang Hardy GmbH behält sich die Ablehnung von Kreditkarten, Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Eine Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
d) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Wolfgang Hardy GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu berechnen.
e) Der Kunden ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen der Wolfgang Hardy GmbH nur berechtigt, wenn diese Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
f) Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Gegenleistung Eigentum der Wolfgang Hardy GmbH. Dies gilt auch für den Fall der Weitergabe der gelieferten Waren an Dritte.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

a)
Der Verbraucher ist zum Widerruf des geschlossenen Vertrages berechtigt, soweit ihm dies durch gesetzliche Regelungen eingeräumt wird. Dies gilt insbesondere für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und für Fernabsatzverträge, wobei letztere unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen. Der Inhalt des Widerrufsrechts richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen b) bis d).
b) Der Verbraucher hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Der Widerruf ist zu richten an:

Wolfgang Hardy GmbH · Obere Bergstraße 2a · 56244 Leuterod · Telefon: 02602/7771 · Telefax: 02602/80487 · E-Mail: info@hardygmbh.de

Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist gegenüber der Wolfgang Hardy GmbH eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, anzubringen. Der Verbraucher kann hierfür ein von der Wolfgang Hardy GmbH zur Verfügung gestelltes Muster Widerrufsformular verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung abgeben. Soweit der Widerruf auf der Website der Wolfgang Hardy GmbH elektronisch ausgefüllt und übermittelt wird, wird die Wolfgang Hardy GmbH den Eingang eines solchen Widerrufs unverzüglich (z. B. per E-Mail) bestätigen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

c) Bei Widerruf des Vertrages wird die Wolfgang Hardy GmbH alle Zahlungen, die der Verbraucher geleistet hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die angebotene günstiges Standartlieferung gewährt wurde) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird die Wolfgang Hardy GmbH dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit dem Verbraucher ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Wolfgang Hardy GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die gelieferten Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Unterrichtung über den Widerruf des Vertrages angebracht wurde, an die Wolfgang Hardy GmbH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesendet werden. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
d) Soweit der Verbraucher den Vertrag durch ein Darlehen finanziert hat und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist er auch den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die Hardy GmbH gleichzeitig Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung der Wolfgang Hardy GmbH bedient hat (Verbundgeschäft). Der Verbraucher kann sich, auch wenn der Kaufpreis über den Darlehensgeber bereits der Wolfgang Hardy GmbH zugeflossen ist, bei der Rückabwicklung des Vertrages nicht nur an die Wolfgang Hardy GmbH, sondern auch an den Darlehensgeber halten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus abgeschlossenen Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen das Amtsgericht Montabaur/Landgericht Koblenz als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist, aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt unbekannt ist.

12. Datenschutz

Die Wolfgang Hardy GmbH verwendet die mitgeteilten Kundendaten allein zur Erfüllung und Abwicklung des geschlossenen Vertrages. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur an das mit der Lieferung des Kaufgegenstandes beauftragte Unternehmen, sofern eine Lieferung vereinbart ist. Ferner wird die Wolfgang Hardy GmbH zur Abwicklung von Zahlungen die Zahlungsdaten des Kunden gegebenenfalls an die Hausbank weiterleiten. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig ist. Auch E-Mailanfragen werden im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Wolfgang Hardy GmbH archiviert.

13. Verschiedenes

a)
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so werden sich der Kunde und die Wolfgang Hardy GmbH auf eine neue Regelung verständigen.
b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinerlei materielle Bedeutung, insbesondere nicht eine abschließende Regelung.

WOLFGANG HARDY GMBH
OBERE BERGSTRASSE 2A
56244 LEUTEROD
TELEFON +49 (0)2602-7771
TELEFAX +49 (0)2602-80487

NIEDERLASSUNG SAARLAND
AM UMSPANNWERK 1
66557 ILLINGEN
TELEFON +49 (0)6825-95403 0
TELEFAX +49 (0)6825-95403 14

Sie haben Fragen, Anregungen
oder benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
WEB: www.hardygmbh.de
E-MAIL info@hardygmbh.de